Inkasso nach Privatinsolvenz

Sehr geehrte Dame und Herren,
bei der Durchsicht der Unterlagen meiner Schwiegermutter stellten wir fest, das sie auch nach der Privatinsolenz noch Schulden an die Fa. Universum Inkasso bezahlt und das schon seit ca 15 Jahren. Die Schulden waren schon vor der Privatinsolvenz vorhanden.
Dadurch,das sie immer wieder Mahnungen bekommen hat, war und ist sie sehr verunsichert, ob dieses Gebaren rechtens ist.
Können wir die Zahlung mit Verweis auf die Privatinsolvenz einstellen ?
Ist es möglich, die im günstigsten Fall zu Unrecht abgeführten Beträge der letzten Jahre zurückzuholen.

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir in diesem Fall eine Antwort geben könnten, wie wir uns zu verhalten haben.

mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    ja, die Zahlungen können unter Hinweis auf die erteilte Restschuldbefreiung eingestellt werden, die Forderung ist nicht länger durchsetzbar. Leider ist es häufige Praxis von Inkassobüros, die Schuldner dennoch so zu verunsichern, dass sie weiter zahlen.
    Sollte das Inkassobüro tatsächlich eine Vollstreckung (Konto- oder sonstige Pfändung) einleiten, kann dagegen mittels einer Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO vorgegangen werden. In der Regel wird das Inkassobüro dies aber nicht tun.

    Leider ist es nicht möglich, die bereits gezahlten Beträge zurückzuverlangen. Auch wenn die Forderung nicht mehr durchsetzbar ist, existiert sie in gewisser Weise weiter, (als sogenannte unvollkommene Verbindlichkeit) somit gibt es keine rechtliche Handhabe, um geleistete Zahlungen zurückzuverlangen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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