UG Löschung oder Auflösung

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bereits einen Lschungsantrag beim Amtsgericht Mannheim gestellt und dieser wurde abgelehnt. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes liegt mir bereits vor.
Unsere Zahlen waren im Grunderjähr -47xx Euro und in 2020 -68xx Euro (trotz der Coronazuzahlung).

Einer der wesentlichen Aussagen des Gerichtes war die fehlende notarielle Beurkundung unseres Beschlusses zur Auflösung ( was wur nicht verstanden haben, da wir einen Gesellschafterbeschluss auch ohne Notar beschließen können )
Daher möchten wir Sie nach den Erfolgsaussichten fragen, die mittels Ihrer Methode zu erwarten sind.
Mit freundlichen Grüßen
Laura S.

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte Frau S.,
    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Gerne unterstützen wir Sie bei der Löschung oder Auflösung. Speziell im Fall der Auflösung ohne Vermögenslosigkeitsvermerk ist ein Beurkundungstermin mit Geschäftsführer und Gesellschaftern der UG notwendig.
    Ihre Detailfragen zu Ihrem Fall können Sie mit einem meiner Kollegen und Kolleginnen in einem kostenfreien Erstgespräch klären.
    Schreiben Sie uns eine E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de oder reservieren Sie sich hier direkt einen Termin zur kostenfreien Beratung
    https://anwalt-kg.de/unternehmensrecht/termin/

    Viele Grüße

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