insolvenz
Guten Tag,
Meine Frage bei Privatinsolvenz, ich verdiene 2000€ was gepfändet werden kann.
Meine Frau verdient 720€ zählt Sie da noch als Unterhaltsberechtigt?
MfG
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Sehr geehrter Fragesteller,
den genauen pfändbaren Teil Ihres monatlichen Einkommens können Sie auf unserem Pfändungsrechner ermitteln. So liegt beispielsweise das pfändbare Einkommen bei einem Einkommen von 2000€ und einer Unterhaltspflicht bei 260,98€.
Ihre Frau befindet sich mit dem aktuell vorliegenden Gehalt auf der Grenze zur Unterhaltsberechtigung. Ob bei einem Gehalt von 720€ bereits eine Unterhaltspflicht Ihrerseits besteht, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Gerne empfehle ich Ihnen zu diesem Thema folgenden Artikel:
https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/aussergerichtlicher-vergleich/unterhaltspflichten-in-der-pfaendungstabelle-diese-unterhaltspflichten-erhohen-ihren-pfaendungsfreibetrag/
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt