Guten Tag,
Meine Frage bei Privatinsolvenz, ich verdiene 2000€ was gepfändet werden kann.
Meine Frau verdient 720€ zählt Sie da noch als Unterhaltsberechtigt?
MfG
den genauen pfändbaren Teil Ihres monatlichen Einkommens können Sie auf unserem Pfändungsrechner ermitteln. So liegt beispielsweise das pfändbare Einkommen bei einem Einkommen von 2000€ und einer Unterhaltspflicht bei 260,98€.
Ihre Frau befindet sich mit dem aktuell vorliegenden Gehalt auf der Grenze zur Unterhaltsberechtigung. Ob bei einem Gehalt von 720€ bereits eine Unterhaltspflicht Ihrerseits besteht, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Gerne empfehle ich Ihnen zu diesem Thema folgenden Artikel:
https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/aussergerichtlicher-vergleich/unterhaltspflichten-in-der-pfaendungstabelle-diese-unterhaltspflichten-erhohen-ihren-pfaendungsfreibetrag/
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt
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Sehr geehrter Fragesteller,
den genauen pfändbaren Teil Ihres monatlichen Einkommens können Sie auf unserem Pfändungsrechner ermitteln. So liegt beispielsweise das pfändbare Einkommen bei einem Einkommen von 2000€ und einer Unterhaltspflicht bei 260,98€.
Ihre Frau befindet sich mit dem aktuell vorliegenden Gehalt auf der Grenze zur Unterhaltsberechtigung. Ob bei einem Gehalt von 720€ bereits eine Unterhaltspflicht Ihrerseits besteht, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Gerne empfehle ich Ihnen zu diesem Thema folgenden Artikel:
https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/aussergerichtlicher-vergleich/unterhaltspflichten-in-der-pfaendungstabelle-diese-unterhaltspflichten-erhohen-ihren-pfaendungsfreibetrag/
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt