die erste Pfändung innerhalb des Insolvenzverfahrens erfolgt nach der Eröffnung des Verfahrens. Vorher können die Gläubiger allerdings bereits durch Pfändungen an Sie herantreten. Nach Durchlaufen der Insolvenz und Erteilung der Restschuldbefreiung nach 6 Jahren (Verkürzungen sind möglich), enden die Pfändungen. Da mit Erteilung der Restschuldbefreiung keine Verbindlichkeiten mehr bestehen (es sei denn sie sind nicht von der Restschuldbefreiung umfasst), bestehen regelmäßig nach 6 Jahren keine vollstreckbaren Forderungen mehr gegen den Schuldner.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen? Hinterlasse uns Deinen Kommentar!
Sehr geehrter Fragesteller,
die erste Pfändung innerhalb des Insolvenzverfahrens erfolgt nach der Eröffnung des Verfahrens. Vorher können die Gläubiger allerdings bereits durch Pfändungen an Sie herantreten. Nach Durchlaufen der Insolvenz und Erteilung der Restschuldbefreiung nach 6 Jahren (Verkürzungen sind möglich), enden die Pfändungen. Da mit Erteilung der Restschuldbefreiung keine Verbindlichkeiten mehr bestehen (es sei denn sie sind nicht von der Restschuldbefreiung umfasst), bestehen regelmäßig nach 6 Jahren keine vollstreckbaren Forderungen mehr gegen den Schuldner.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt