Insolvenz
Darf ich nach Ablauf der Insolvenz wieder normal Geld verdienen oder wird weiterhin von meinem Gehalt Pfändungen durchgeführt?
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Sehr geehrte Frau Dapper,
nach erteilter Restschuldbefreiung und mit Ablauf der Abtretungserklärung wird der pfändbare Teil Ihres Einkommens nicht länger durch den Insolvenzverwalter eingezogen. Selbstverständlich können Sie von neuen Gläubigern wegen neu angehäufter Schulden mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen überzogen werden. Natürlich sollte eine neue Schuldensituation vermieden werden.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt