nach erteilter Restschuldbefreiung und mit Ablauf der Abtretungserklärung wird der pfändbare Teil Ihres Einkommens nicht länger durch den Insolvenzverwalter eingezogen. Selbstverständlich können Sie von neuen Gläubigern wegen neu angehäufter Schulden mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen überzogen werden. Natürlich sollte eine neue Schuldensituation vermieden werden.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt
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Sehr geehrte Frau Dapper,
nach erteilter Restschuldbefreiung und mit Ablauf der Abtretungserklärung wird der pfändbare Teil Ihres Einkommens nicht länger durch den Insolvenzverwalter eingezogen. Selbstverständlich können Sie von neuen Gläubigern wegen neu angehäufter Schulden mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen überzogen werden. Natürlich sollte eine neue Schuldensituation vermieden werden.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt