insolvenz

guten tag.ich bin seit ein jahr in insolvens,der laut pfändungstabelle pfänbare betrag wird bereits durch meiner insolvensverwalterrin von meinem einkommen abgezogen bevor es auf mein konto kommt,ausserdem wohnt jemand bei mir zur untermiete und der untermieter überweisst laut wunsch meiner insolvensverwaterrin eine bestimmten betrag an ihr .ich musste mir seit start meiner insolvenz ein P-konto einrichten und da mir immer noch über 1073 (1218) verbleiben werden zusätzlich um die 155 euro auf ein unterkonto der bank und dann schliesslich zum treuhandkonto der insolvenzverwalterin gebucht und nach abzüge der laufenden kosten verbleiben mir nur noch um die 290 euro pro monat also viel weniger als laut pfändungsfreigrenze,was kann ich tun?? Ps.befinde mich noch nicht in der wohlfindungsphase…Mfg.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Insolvenzverwalterin ist an die gesetzliche Pfändungstabelle gebunden. Das pfändbare und das unpfändbare Einkommen berechnen sich anhand aller Ihrer monatlichen Einkünfte und der Anzahl Ihrer unterhaltspflichtigen Personen. Sie haben hierzu bisher noch keine Angaben gemacht, daher kann ich diese nicht für Sie ausrechnen. Sie können gerne selbst diese Werte in unseren Pfändungsrechner eingeben und so Ihr pfändbares und unpfändbares Einkommen berechnen.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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