Geldwerter Vorteil Auto
Hallo,
mein Mann wird in Kürze die Regelinsolvenz einleiten.EV bereits abgehalten und es besteht eine Pfändungsfreigrenze. Bisher hat er einen Firmenwagen bekommen mit einem Vorteil von 600 Euro. Von diesem Auto nehmen wir jetzt Abstand.Wird der Verwalter rückwirkend Forderung diesbezüglich stellen?
Sehr geehrte Fragestellerin,
grundsätzlich hat der Insolvenzverwalter ein Anfechtungsrecht bezüglich vieler Rechtshandlungen, die vor Einleitung der Insolvenz stattgefunden haben. Die Bewertung, ob eine Rechtshandlung tatsächlich durch den Insolvenzverwalter angefochten werden kann, hängt vom individuellen Einzelfall ab. Gerne können wir diese Problematik in einem Telefonat erörtern. Kontaktieren Sie bitte unser Sekretariat und vereinbaren Sie ein kostenloses, telefonisches Beratungsgespräch.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt