Insolvenz bei Rente und Nebenjob

Hallo, vielen Dank für Ihre informative Website.

Bei mir stellt sich die Situation, dass ich von meiner Selbständigkeit nicht mehr leben kann (Aufträge sind seit längerem rückläufig), und auch gesundheitlich nicht fit bin. Ich plane eine Erwerbsunfähigkeitsrente (sollte laut Arzt klappen mit GdB 60). Meine Schulden i. d. H. von ca. 20.000 € wären dann schwer abzuzahlen, da die Rente geschätzt 1.000 €/Monat betragen könnte. Ich möchte dann noch den erlaubten Betrag für derartige Rentner nebenbei dazuverdienen.

Nun meine Frage: sollte ich im Zuge der Privatinsolvenz (als Rentner) mein Gewerbe abmelden, aus Verfahrensgründen? Ich möchte ja später nebenberuflich mit wenigen Stunden im Monat das Gewerbe weiterbetreiben.

Voielen Dank für Ihre hoffentlich erfolgende Antwort.

1 Antwort
  1. Johanna Heinrich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    sofern Sie “nebenbei” freiberuflich tätig sind und einen Betrag über der “Bagatellgrenze” verdienen, können Sie nicht in die Privat- sondern müssen in die Regelinsolvenz.

    Zum Unterschied Privat- und Regelinsolvenz (Vor- und Nachteile) vereinbaren Sie am besten einen kostenfreien telefonischen Beratungstermin unter: 0221 – 6777 00 55

    Zur sog. “Bagatellgrenze” verweise ich auf folgenden Artikel (Privatinsolvenz trotz Selbstständigkeit):

    http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/privatinsolvenz-regelinsolvenz-privatinsolvenz-trotz-selbststandigkeit-als-nebentatigkeit/

    Mit freundlichen Grüßen,

    Marco Nothhelfer

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