Privatinsolvenz
Ich habe folgend Frage:
Wird der Ehepartner mit in das Insolvenzverfahren einbezogen, wenn der Schuldennehmer nur einer ist?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
LG Anke
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von reCAPTCHA. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen
Hallo Herr Nothhelfer.
vielen Dank für Ihre Bemühungen und Ihre Antwort. Eine Frage hätte ich dann noch. Wenn man aus der Insolvenz raus ist, ist der Schufa Eintrag dann auch gelöscht oder bleibt der erhalten so dass man quasi gebrandmarkt ist? Auch hier schon mal lieben Dank für die Antwort.
LG Anke
Sehr geehrte Frau Anke,
grundsätzlich wird der Ehegatte nicht mit in die Insolvenz gezogen.
Das heißt, die Insolvenz betrifft nur denjenigen, welcher diese anmeldet und durchläuft.
Es kann aber der Zustand entstehen, dass die Ehegatten als Gesamtschuldner haften (häufig bei Bankkrediten).
Sollte dies der Fall sein und einer der beiden Ehegatten das Insolvenzverfahren anmelden, so kann es durchaus vorkommen, dass der Gläubiger dann den anderen Ehegatten in Anspruch nimmt.
Das ist aber nur mittelbare Folge der Insolvenz.
Sollten Sie noch Fragen haben, vereinbaren Sie einen kostenfreien telefonischen Beratungstermin unter der Rufnummer: 0221 – 6777 00 55
Mit freundlichen Grüßen,
Marco Nothhelfer