Insolvenz Eröffnungsbeschluß

Guten Tag,
ich habe PI beantragt. Da ich früher (vor 20 Jahren) mal selbständig war habe ich
die im Antrag gem Schuldnerberatung entsprechend angekreuzt. Nun wird im
Eröffnungsbeschluß des Insolvenzgerichtes ein Berichtstermin anberaumt und nicht
wie sonst eigentlich üblich ein schriftliches Verfahren.
Meine Frage: Muß ich als Schuldner bei diesem Termin erscheinen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    eine Pflicht zur Teilnahme am Berichtstermin gibt es als Schuldner grundsätzlich nicht. Sie haben aber die Gelegenheit dort Stellung zu beziehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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