Insolvenz Freibetrag
Hallo,
wenn ich mit meinem Einkommen unter dem Freibetrag liege wird mir ja nichts abgezogen.
Wie sieht es dann aus mit Kindergeld und Unterhaltsvorschuss?
Weil damit würde ich den Freibetrag übersteigen, jedoch ist das doch fürs Kind.
Ist eilig.
Vielen Dank im Voraus.
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich sind Sozialleistungen, die Ihrem Kind zustehen unpfändbar. Dies gilt auch, wenn dadurch die Pfändungsfreigrenze überschritten wird. Demnach kann sowohl das Kindergeld, als auch der Unterhaltsvorschuss nicht gepfändet werden.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt