Insolvenz und Verdienst
Sehr geehrte Damen und Herren,
mich würde brennend interessieren ob die Einkommensgrenze bei der Insolvenz von der Arbeitszeit abhängt?! Ich arbeite Teilzeit, 20 Std. die Woche, gilt für mich dann auch die Grenze von 1.079,00€ netto?
Viele Grüße
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Grundfreibetrag von 1073,88 Euro gilt auch für Teilzeit-Beschäftigungen. Bedenken Sie jedoch, dass Sie in der Insolvenz eine Erwerbsobliegenheit haben. Grundsätzlich ist es möglich, dass der Insolvenzverwalter Sie auffordern wird, sich eine Vollzeit-Beschäftigung zu suchen. Dies hängt natürlich immer vom Einzelfall ab und kann pauschal nicht ohne weitere Informationen festgestellt werden. Daher möchte ich Ihnen anbieten, ein kostenloses telefonisches Beratungsgespräch mit uns zu vereinbaren, in welchem wir Ihren Fall gemeinsam durchsprechen. Rufen Sie uns dazu unter unserer Rufnummer an und vereinbaren einen telefonischen Termin.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt