Guten Tag,
kann man in der Wohlverhaltensperiode die Insolvenz vorzeitig beenden in dem man die Schulden die man gemacht hatte in Raten abbezahlt bei der Treuhänderin?
vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie können die Insolvenz vorzeitig beenden, wenn Sie die Verfahrenskosten und die Schuldsumme bezahlt haben. Unter Umständen können Sie die Insolvenz auch verkürzen. Hierzu möchte ich Ihnen den folgenden Artikel empfehlen:
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie können die Insolvenz vorzeitig beenden, wenn Sie die Verfahrenskosten und die Schuldsumme bezahlt haben. Unter Umständen können Sie die Insolvenz auch verkürzen. Hierzu möchte ich Ihnen den folgenden Artikel empfehlen:
https://anwalt-kg.de/video/privatinsolvenz-recht/aussergerichtlicher-vergleich/verkuerzte-insolvenz-in-3-jahren/
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt