UG oder GmbH?

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

ich möchte gerne für mein Blumengeschäft eine haftungsbeschränkende Firma gründen. Empfehlen Sie eine UG oder GmbH?

Ich könnte 12500 Euro Stammeinlage leisten. Allerdings frage ich mich, ob das nötig ist. Wie ist Ihre Einschätzung?

Mit freundlichen Grüßen

Maria Trauwetter

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Frau Trauwetter,

    Im Normalfall empfehle ich die Gründung einer GmbH.

    Wenn Sie die Stammeinlage von 25.000 € erbringen können, sollten Sie eine GmbH gründen.

    Stehen Ihnen 12.500 € zur Verfügung, können Sie eine GmbH gründen. Allerdings bleiben Sie zur Einlage von 12.500 € weiterhin privat verpflichtet. Kommt es zum Haftungsfall, müssten Sie diesen Betrag leisten. Sollten Sie ihn also nicht haben, könnte die Gründung einer UG angebracht sein.

    Mit freundlichen Grüßen

    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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