Insolvenzberater
Hallo, vielen Dank für die schnelle und gute Auskunft.
Eine Frage hätte ich noch:
Kann man etwas dagegen tun, dass der Verwalter das Verfahren unnötig offen hält?
Heisst das, er kann es solange offen halten wie er will, sodass ich theoretisch auch 6 Jahre lang zurück zahle und gar nicht zu dazu komme nach 3 Jahren Schuldenfrei zu sein?
Die Gerichtskosten werden gestundet und der Antrag für RSB nach 3 Jahren bei Antrag Insolvenz angegeben.
Viele Grüße
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für das Lob. Die Gläubiger können eine Gläubigerversammlung einberufen, dann müsste der Insolvenzverwalter mitteilen, warum es bisher nicht zum Schlusstermin gekommen ist.
Wenn nach drei Jahren die erforderliche Summe bezahlt wurde, so entscheidet das Insolvenzgericht auf Antrag über die Verkürzung, es spielt dabei keine Rolle, ob das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde oder nicht. Allerdings weiß man nicht genau, ob tatsächlich alle Kosten gezahlt wurden, da sich deren Berechnung so schwierig gestaltet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht