Insolvenzbeschluss

Hallo, ich bin seit 2014 in Insolvenz. 2015 erhielt ich eine allgemeine Beschuss ohne Fälligkeitsdatum. Da ich nicht bezahlen konnte, wartete ich bis zum 09.2020 auf das Ende des Insolvenz und erhielt den Beschluss. Es war nicht viel anders als der ersten Beschluss. Dem zu zahlenden Gesamtbetrag wurde jedoch der Betrag aus dem Jahr 2015 gutgeschrieben. Bitte sag mir, ist es möglich? Sollte ich das Gericht bitten, den zu zahlenden Betrag erneut zu überschreiben? Ich hoffe sehr auf Ihre Antwort. Vielen Dank

M.f.G. Frau U.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Frau U.,

    in einem solchen Fall ist es ratsam, sich in höflicher Form direkt an das Insolvenzgericht mit der Bitte um Erläuterung zu wenden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert