Inkassofirmen beziehen sich auf Vollstreckungsbescheide von 1984/1988

Hallo,
meine Mutter hat nach dem Tod meines Vaters im September 2020 nun mit Schreiben von 2 Inkassobüros zu kämpfen (vermutlich hat mein Vater diese Schreiben bislang versteckt, ignoriert oder entsorgt).

Die Inkassofirmen fordern über 30.000€ bzw. über 50.000€ und beziehen sich auf Vollstreckungsbescheide aus 1984 und 1988 (TeamBank und norisbank). Damals war mein Vater in Zahlungsschwierigkeiten.

Sind diese Forderungen aus den 80er Jahren nicht bereits verjährt?

Freue mich (auch im Namen meiner Mutter) über eine kurze Stellungnahme. Vielen Dank,
Matthias

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr B.,

    in der Tat kommt eine Verjährung nach der 30 jährigen Verjährungsfrist in Betracht. Weitere Details hierzu enthält unser Artikel Schuldenabbau durch Verjährung. Sollten nach der Lektüre des Artikels Fragen aufkommen, können Sie diese gerne unter dem Artikel stellen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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