Privatinsolvenz Voraussetzungen

Hallo Herr Kraus!

Leider bin ich arbeitslos geworden so, dass ich und meine Frau nicht mehr unsere Verbindlichkeiten gegenüber der Bank nachgehen können (Hypotheke). Was setzt die Privatinsolvenz voraus bzw. unter welchen Bedingungen Privatinsolvenz Voraussetzungen wird ein Insolvenzantrag genehmigt. Ich war angestellt und kein Selbstständiger..
Mfg aus Frechen
Oliver Griesen

1 Antwort
  1. Admin
    says:

    Sehr geehrter Herr Griesen,

    Die Privatinsolvenz kann von allen Privatpersonen unabhängig von ihrer Erwerbstätigkeit beantragt werden: von Arbeitnehmern, Beamten, Arbeitslosen, Rentnern, Hausfrauen, ALG II Empfängern oder Kleinunternehmern. Diese Voraussetzung erfüllen Sie ohne Weiteres.

    Die wichtigste Voraussetzung für Ihren Antrag auf Privatinsolvenz ist die Zahlungsunfähigkeit. Sie sind zahlungsunfähig, sobald Sie 10 % Ihrer fälligen Schulden nicht innerhalb von 3 Wochen bezahlen können (BGH NZI 2006, 159).

    Aber natürlich brauchen und sollten Sie nicht abwarten, bis Ihr Vermögen aufgebraucht ist. Wenn Sie befürchten in nächster Zukunft zahlungsunfähig zu werden (sog. drohende Zahlungsunfähigkeit), können Sie schon einen Insolvenzantrag stellen. Dies ist sinnvoll, um den Eintritt der Entschuldung und des Pfändungsschutzes nicht um Monate unnötig zu verzögern. Sie haben zudem rechtlich zulässige Mittel, um Teile Ihres Vermögens vor dem Insolvenzverfahren zu sichern.

    Zusammenfasend lässt es sich sagen, dass die Voraussetzungen für die Einleitung der Privatinsolvenz grundsätzlich keine große Probleme darstellen sollten. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Privatinsolvenz sollte man aber auf viele Details achten, damit die Restschuldbefreiung nicht in Gefahr gerät.

    Haben Sie noch Fragen zu den Voraussetzungen oder dem Ablauf der Privatinsolvenz oder wie das Verfahren abläuft? Nehmen Sie gerne zur Beantwortung dieser Fragen unsere qualifizierte Hilfe in Anspruch – unsere Beratungshotline steht Ihnen dafür kostenfrei und unverbindlich zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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