Insolvenz/Heirat
Guten Tag,
Ich bin in der Insolvenz (Oktober 2014 eröffnet)
Mein Partner und ich haben jetzt im November geheiratet.
Meine Frage: Muss ich meiner Insolvenzverwalterin den veränderten Familienstand mitteilen?
Vielen Dank
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Sehr geehrte Lilly,
eine solche Obliegenheit besteht nicht – siehe § 295 InsO. Allerdings könnten Sie Ihre Heirat durch eine kurze Nachricht dennoch mitteilen.
MfG und herzlichen Glückwunsch
RA A. Kraus