Konto

Ich habe bereits vor Eröffnung der Insolvenz meine Konten gekündigt.
Seitdem habe ich kein Konto mehr,da ich derzeit kein Einkommen habe und auf meinen Partner angewiesen bin.
Ich wollte keine Extrakosten z.B. durch ein P-Konto verursachen.
Meine Frage:
Kann mir die Insolvenzverwalterin die Auflage erteilen ein neues Konto zu eröffnen?
Vielen Dank

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Lilly,

    rein rechtlich bist Du nicht verpflichtet, über irgendein Konto zu verfügen.

    Rein praktisch ist es am meistens besser, ein P-Konto zu haben – hierdurch ist vor der Insolvenz und auch in der Insolvenz der pfändungsfreie Teil Deines Einkommens in Höhe der Schwellenbeträge vor Pfändungen geschützt: http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/aussergerichtlicher-vergleich/das-p-konto-alles-wissenswerte-zum-pfandungsschutzkonto/

    Rechtlich ist es so, dass ohne das P-Konto das Kontoguthaben in die Insolvenzmasse fließt. Ab Beginn der Wohlverhaltensperiode wäre das P-Konto nicht mehr erforderlich. Jedoch besteht der Insolvenzverwalter auf die Einrichtung eines P-Kontos meistens nicht. Darauf würde ich mich aber nicht verlassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    RA A. Kraus

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