Insolvenz/Heirat

Guten Tag,
Ich bin in der Insolvenz (Oktober 2014 eröffnet)
Mein Partner und ich haben jetzt im November geheiratet.
Meine Frage: Muss ich meiner Insolvenzverwalterin den veränderten Familienstand mitteilen?

Vielen Dank

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Lilly,

    eine solche Obliegenheit besteht nicht – siehe § 295 InsO. Allerdings könnten Sie Ihre Heirat durch eine kurze Nachricht dennoch mitteilen.

    MfG und herzlichen Glückwunsch

    RA A. Kraus

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