Insolvenzrecht

Sehr geehrte Damen und Herren,
seit Ende Juli 2019 befinde ich mich in der Privatinsolvenz.
Bin seit 30 Jahren examinierte Krankenschwester und mir werden monatlich zwischen 800 und 850 € weggepfändet.
Der Höhe der Schukden beträgt 40.000 €.
Ich wüsste bitte gerne, warum der Pfändungsbetrag so hoch ist und wann ich mit einer Restschuldbefreiung zu rechnen habe.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    der pfändbare Betrag richtet sich grundsätzlich im Insolvenzverfahren nach der Pfändungstabelle. Der genannte Betrag wäre bei einem Einkommen von ca. 2.350,00 Euro netto und keiner Unterhaltspflicht korrekt.
    Falls eine Anhebung des Pfändungsfreibetrags aufgrund von bestehenden Unterhaltspflichten möglich ist, die aber nicht berücksichtigt wurde, sollten Sie das Insolvenzgericht davon in Kenntnis setzen.

    Anhand Ihrer Angaben wäre bei einem Betrag von rund 800 Euro monatlich vermutlich eine Verkürzung auf drei Jahre möglich. Im Vorfeld sollte etwa Anfang 2022 vom Insolvenzverwalter eine Auskunft angefordert werden, ob es absehbar ist, dass die Verfahrenskosten sowie 35 % der Schulden nach drei Jahren bezahlt sein werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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