Insolvenzverfahren seit dem 12.01.2026
Hallo,
ich hab da ein Anliegen.
am 12.01.2026 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Nun hat ein Handyanbieter einen Handyvertrag fristlos gekündigt und noch bis zum Ende der Vertragslaufzeit Schadenersatz verlangt. Der Vertrag bestand seit 2019. Gekündigt wurde der Vertrag am 19.03.2026. Gehört die Schadenersatzforderung noch zur Insolvenzforderung oder nicht mehr?
Danke im Voraus




Hallo,
das ist eine interessante Frage. In der Regel zählen alle Forderungen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, zu den Insolvenzforderungen. Hierzu gehören in der Regel auch Schadensersatzforderungen, die aus einem Vertrag resultieren, der vor der Eröffnung der Insolvenz bestand. Entscheidend ist oft der Zeitpunkt, zu dem der Vertrag abgeschlossen wurde, und welche Ansprüche bereits vor der Eröffnung des Verfahrens absehbar waren.
Im konkreten Fall müsste überprüft werden, ob die Schadensersatzforderung tatsächlich so zu qualifizieren ist, dass sie im zeitlichen Zusammenhang mit der Vertragserfüllung vor Insolvenzeröffnung steht. Oftmals werden solche Ansprüche als Insolvenzforderungen gewertet, die dann im laufenden Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Dies ist allerdings von den genauen Umständen und vertraglichen Regelungen abhängig.
Für eine abschließende Beurteilung wäre eine genaue Prüfung des Einzelfalls notwendig, möglicherweise auch durch eine detaillierte Durchsicht der Vertragsbedingungen und der Kündigungsgründe.
Ich empfehle dir, dich in dieser Angelegenheit genauer beraten zu lassen. Unsere Kanzlei bietet eine kostenfreie Erstberatung an, die dir helfen kann, die nächsten Schritte zu planen.
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Hinweis: Diese Antwort stellt keine juristische Beratung dar und wird mit Hilfe von KI generiert – Antworten können falsch sein.