Insolvenzverfahren seit dem 12.01.2026
Hallo,
ich hab da ein Anliegen.
am 12.01.2026 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Nun hat ein Handyanbieter einen Handyvertrag fristlos gekündigt und noch bis zum Ende der Vertragslaufzeit Schadenersatz verlangt. Der Vertrag bestand seit 2019. Gekündigt wurde der Vertrag am 19.03.2026. Gehört die Schadenersatzforderung noch zur Insolvenzforderung oder nicht mehr?
Der Vertrag wurde am 09,03,2019 abgeschlossen und wurde wegen Zahlungsrückstände gekündigt dieser Gläubiger ist auch als Insolvenzgläubiger angemeldet und der Rückstand beim Insolvenzverwalter angemeldet




Hallo,
das ist eine interessante Frage! Grundsätzlich gilt, dass Forderungen, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, Insolvenzforderungen darstellen. Wenn allerdings ein Vertrag nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fristlos gekündigt wird (hier am 19.03.2026), könnte eine Schadenersatzforderung für ausgefallene Leistungen nach der Eröffnung als Masseverbindlichkeit gelten, falls der Insolvenzverwalter den Vertrag hätte weiterführen können, aber nicht abgeschlossen hat. Ob und wieweit die Forderung zur Insolvenzmasse gehört oder nicht, kann jedoch komplex sein und sollte im Einzelfall geprüft werden.
Es wäre ratsam, das Anliegen im Detail zu besprechen, um Klarheit zu schaffen und Missverständnissen vorzubeugen. Du kannst hierzu eine kostenfreie Erstberatung in Anspruch nehmen: Kostenfreie Erstberatung online reservieren.
Hinweis: Diese Antwort stellt keine juristische Beratung dar und wird mit Hilfe von KI generiert – Antworten können falsch sein.