Insolvenzverwalter Ärgernisse

Sehr geerhte Damen und Herren,
ich habe den Eindruck, dass mein Insolvenzverwalter mehr seinen wirtschaftlichen Interessen nachgeht (Eröffung weiterer Filialen) als meine bzw. die Interessen der Gläubiger zu vertreten. Irgenwie schleppt sich alles hin und ich werde hier nur vertröstet mit den Worten “ich muss Geduld haben”. Meine Privatinsolvenz wurde im Mai 2017 eröffnet, im Oktober wurde eine Bärensammlung eingezogen, ebenso besteht ein Anspruch auf die hälfte des ehemaligen Ehewohnhauses, die Zeit verstreicht und nichts passiert. Zählt dies schon als Insolvenzverschleppung? Was kann ich tun? Soll ich schweigend sein oder doch mit dem Insolvenzverwalter streiten? Hilft ein Gespräch mit dem Insolvenzrichter? Danke für Ihre Mühen, ich bin sehr verunsichert und möchte es doch richtig machen.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    wir raten unseren Mandanten stets, ein kooperatives und vertrauensvolles Verhältnis zur Insolvenzverwaltung zu pflegen. Bitte berücksichtigen Sie, dass – abhängig von der Komplexität Ihrer Schuldensituation – ein Insolvenzverfahren durchaus einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Ggf. wäre ein persönliches Gespräch mit Ihrem Verwalter zielführend, um Unklarheiten zu beseitigen.

    Der Tatbestand der Insolvenzverschleppung ist in Ihrem Falle nicht einschlägig. Ich darf auf diesen Beitrag auf unserer Homepage verweisen: www.anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/aussergerichtlicher-vergleich/wann-mache-ich-mich-als-geschaeftsfuehrer-wegen-einer-insolvenzverschleppung-strafbar/

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert