Insolvenzverwalter vergisst pfändbaren Anteil vom Krankengeld bei Krankenkasse anzumelden

Guten Tag,

ich befinde mich seid 07.2014 in einem laufenden Privatinsolvenzverfahren, meine pfändbaren Lohnanteile wurden immer durch den Arbeitgeber abgeführt. Seit 04.2017 beziehe ich Krankengeld, dieses wurde dem Verwalter Ende März schriftlich angekündigt. Im August erhielt ich einen Anruf vom Verwalter mit der Frage warum keine pfändbaren Beträge mehr bei ihm eingehen. Habe dann auf mein Anschreiben vom März hingewiesen, worauf ich die Antwort bekam, es wurde übersehen. Heute habe ich dann eine Zahlungsaufforderung vom Verwalter über die pfändbaren Anteile des Krankengeldes von April – heute erhalten, diese soll ich umgehend überweisen. Es handelt sich um einen Betrag von 1600,-€, diesen kann ich aber aktuell nicht leisten.

Nun zu meiner Frage:
1.) Ist es rechtens dass der Verwalter, obwohl er ein Versäumnis begangen hat, mich in Regess nimmt?
2.) Ist für die Pfändung bei der Krankenkasse ein separater Beschluss vom Gericht erforderlich?
3.) Falls ich tatsächlich nachzahlen muss, wäre eine Teilzahlung in Raten rechtlich denkbar?

Vielen Dank im Vorraus!
Und beste Grüße

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Sie sind grundsätzlich verpflichtet, den pfändbaren Teil Ihres Einkommens – sei es aus Arbeitslohn oder Krankengeld – an den Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder zu bezahlen. Dazu bedarf es keiner gesonderten Aufforderung. Wenn Sie über mehrere Monate Ihre pfändbaren Beträge nicht an den Insolvenzverwalter abgeführt haben, kann der Insolvenzverwalter diese in Form einer Einmalzahlung verlangen. Wenn Sie den Betrag nicht leisten können, droht Ihnen vermutlich die Versagung der Restschuldbefreiung. Sie sollten daher Kontakt zum Insolvenzverwalter aufnehmen und mit Ihm eine Lösung suchen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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