GmbH Sitz verlegen

Sehr geehrter Herr Kraus,

wir haben vor einem Jahr mit Ihnen eine GmbH in München gegründet (IT Dienstleistungen). Nun ziehen wir um und haben bald eine andere Adresse für unsere Firma. Was müssen wir jetzt tun?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    es ist zu unterscheiden, ob die GmbH ihre Anschrift innerhalb Münchens oder ob der Sitz in ein andere Gemeinde verlegt wird.

    Im ersten Fall brauchen Sie keine Sitzänderung. Es ist lediglich eine andere Geschäftsanschrift beim Handelsregister anzumelden. Dies geschieht beim Notar.

    Im Fall eines Umzugs in eine andere Gemeinde findet eine Sitzverlegung der GmbH statt. Ihr im Gesellschaftsvertrag bestimmter Sitz wird geändert. Hierzu ist ein Gesellschafterbeschluss und eine Änderung der GmbH-Satzung erforderlich. Zudem sollten zahlreiche Stellen wie Finanzamt, Gewerbeamt usw. benachrichtigt werden. Mehr Infos hierzu finden Sie hier: https://www.ihk-berlin.de/Service-und-Beratung/recht_und_steuern/kaufmaennische_pflichten/Umzugscheckliste/2728442

    Mit freundlichen Grüssen

    RA Andre Kraus

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