Insolvenzverwalter
Mein Insolvenzverwalter will meinen Vermieter informieren, ich habe keine Kaution bezahlt und auch keine Mietschulden, meine Miete bezahlt das Jobcenter.
Ich habe ihm eine eidestattliche Versicherung geschickt, das ich keine Kaution bezahlt habe, er will trotzdem meinen Vermieter informieren, ich möchte das auf gar keinen Fall, dann lasse ich lieber die Insovenz platzen. Darf der Insolvenzverwalter das überhaupt, ich habe keine Schulden beim Vermieter und keine Kaution bezahlt.
Sehr geehrter Fragesteller,
leider ist es so, dass der Insolvenzverwalter durchaus berechtigt ist, Kontakt zum Vermieter aufzunehmen. Der Grund ist, dass der Insolvenzverwalter grundsätzlich die Verantwortung für alle Rechtspositionen des Schuldners übernimmt, also auch für den Mietvertrag. Zwar darf der Verwalter den Mietvertrag nicht kündigen, aber er muss theoretisch die Miete bezahlen, wenn der Schuldner dies nicht tut. Der Insolvenzverwalter informiert dann den Vermieter, dass er das Mietverhältnis aus der Insolvenz freigibt und deswegen nicht mehr für Mietrückstände haftet. Diese Erklärung muss aber dem Vermieter zugehen.
Der Vermieter darf aber den Mietvertrag nur kündigen, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt, wie etwa Eigenbedarf oder Vertragsverletzungen durch den Mieter. Die Insolvenz ist kein Kündigungsgrund.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht