Insovenz
Bin seit 2016 aus der Insolvenz. Aber jedes Jahr kommt ein Gläubiger der sber in der Insolvenz mit drinnen ist und schickt einen Gerichtsvollzieher zur Eidesstattlichen Versicherung. Darf er das.?Es war doch in der Insolvenz drinnen und er fordert immer noch.
Wäre nett kurz Info zu bekommen ob dieses rechtens ist.
Sehr geehrter Fragesteller,
nein, dies ist nicht rechtens. Die Forderung des Gläubigers ist nicht mehr durchsetzbar, er darf daher wegen dieser Forderung auch nicht mehr pfänden oder sonstige Maßnahmen der Zwangsvollstreckung betreiben, wie etwa die Abgabe der Vermögensauskunft (eidesstattlichen Versicherung) zu fordern.
Sie sollten dem Gerichtsvollzieher die entsprechenden Dokumente vorlegen, die besagen, dass die Forderung aufgrund der Restschuldbefreiung nicht mehr durchsetzbar ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht