Ist ein P-Konto Pflicht

Hallo befinde mich seit dem 04.03.21 in der Privatinsolvenz, bei der die Pfändung beim Arbeitgeber stattfindet. Da ich aber abzüglich der Pfändung mehr als den Freibetrag auf mein Konto überwiesen bekomme, macht ein P-Konto in meinem Fall keinen Sinn, da eine Doppelpfändung dann vorliegt. Kann doch mein Konto als Guthaben Konto bei der Bank weiter laufen lassen vorausgesetzt die Bank spielt mit?
Denn vom Konto wär dann nichts Pfändbar.

Mit freundlichen Grüßen
A.K.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich ist dies korrekt. Beachten Sie bitte, dass zuvor eine Freigabe des Kontos aus der Insolvenzmasse durch den Insolvenzverwalter erfolgen sollte. Ansonsten könnte das Kontoguthaben grundsätzlich in die Insolvenzmasse fallen.
    Ein P-Konto ist dann nicht mehr erforderlich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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