Insolvenzanfechtung

Sehr geehrte Damen&Herrn,
Ich bin seid 2019 in der Regelinsolvenz. Der Insolvenzantrag wurde von mir am 25.04.2019 gestellt.
Im Januar 2021 hat mein Insolvenzverwalter aufgrund geltend gemachter insolvenzanfechtungsrechtlicher Rückgewähransprüche einen Betrag in Höhe von €2.081,21 an die Insolvenzmasse ausgekehrt.
Den Betrag hat er direkt von meiner Privaten Krankenversicherung bekommen. Mein Beitragskonto bei der PKV, ist somit ins minus gekommen.
Ich hatte am 27.12.2018 eine Zwangsvollstreckungsbescheid von meiner PKV. Der mir am 05.01.2019 zugestellt worden ist.
Die 2087,41€ habe ich am 26.03.2019 von meinem Gemeinschaftskonto(Kontoinhaber Ich & meine Frau) an den Gerichtsvollzieher überwiesen.
Ger Gerichtsvollzieher hat die Zahlung an meine PKV weitergeleitet.
Kann ich den Betrag vom Insolvenzverwalter zurück fordern? Kann der Insolvenzverwalter Beträge fordern, die so nicht vorhanden sind. Mit dem Soll auf meinem Beitragskonto bin ich in erhebliche Zahlungsschwierigkeiten geraten.
Bitte um Ihre Einschätzung.
MfG

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich wäre anhand Ihrer Angaben eine Insolvenzanfechtung möglich, da die Zahlung unmittelbar vor Insolvenzeröffnung erfolgt ist.
    Des weiteren würde ich davon ausgehen, dass die Forderung der PKV durch die Insolvenzanfechtung zu einer Insolvenzforderung geworden ist, denn es handelt sich um Beitragsrückstände, die vor Insolvenzeröffnung aufgelaufen sind. Der Versicherer müsste die Forderung also zur Tabelle anmelden.
    Durch eine erfolgreiche Anfechtung der bereits gezahlten Versicherungsprämien erlischt der Krankenversicherungsvertrag meines Erachtens nicht. Eine Anfechtung dürfte dem Versicherer auch nicht die Möglichkeit geben, den Versicherungsvertrag zu beenden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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