Kind studiert

Hallo,
Ich habe vor fast 2 Jahren die Insolvenz mit Ihrer Hilfe beantragt.
Bisher war mein Sohn ( der Vollzeit studiert) ein Unterhaltsberechtigter.
Nun hat der Insolvenzverwalter mir geschrieben das das Gericht eine Überprüfung angeordnet hat. Ich soll seinen
Verdienst sowie die Studienbescheinigu g schicken.
Mein Sohn hat seit 9 Monaten Gehalt von 586€ netto ( befristet auf ein Jahr)
Ist er trotzdem Unterhaltsberechtigt ?
Er bekommt ja Naturalunterhalt von mir da das Geld für ein Auslandssemester angespart wird.

Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    außer dem pfändungsfreien Betrag können weitere, zusätzliche Erhöhungsbeträge und monatliche Leistungen in der P-Konto-Bescheinigung entsprechend aufgewiesen werden. Dazu gehören z.B. auch Unterhaltspflichten.

    Eltern von Studenten sind zu Unterhalt verpflichtet, bis das volljährige Kind eine Berufsqualifizierung erreicht hat. Hat Ihr Kind Einkommen während des Studiums, ist die Anrechnung des entsprechenden Betrags möglich.

    Beste Grüße

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