Kind zieht zum Vater in der Privatinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich seit 3 Jahren in der Privatinsolvenz.
Nun ist es wieder soweit und ich muss meinen Jahresbericht an das Insolvenzgericht vorlegen.

Ist normalerweise nicht schwierig aber es hat sich was an der Unterhaltspflicht geändert.

Ich habe 2 kinder , die bisher bei der Mutter lebten.
Für meine beiden Kinder, habe ich fleissig Unterhalt gezahlt.

Nun ist ein Kind vor 2 Wochen zu mir gezogen und mir stellt sich die frage, ob das bei mir lebende Kind als Unterhaltspflichtig gesehen werden muss ?

Soll ich jetzt nur 1 Kind als Unterhaltspflichtig eingeben oder trotzdem 2 ?

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Gruss Gabosch

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Gabosch,

    vielen Dank für die Nachricht. Sie haben weiterhin zwei Unterhaltspflichten. Sie leisten dem Kind, dass bei Ihnen leben wird, sogenannten Naturalunterhalt. Daher sollten Sie weiterhin beide Kinder als unterhaltspflichtig führen.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert