Verfahrenskosten/Gerichtskosten

Ich befinde mich im 5. Jahr der Wohlverhaltensperiode und habe mittlerweile 70% meiner Gesamtschulden “abbezahlt”. Gern würde ich nun die RSB vorzeitig beantragen. Wie sieht es mit den Verfahrenskosten aus? Sind diese bereits mit den pfändbaren Beträgen abgeglichen oder erhalte ich um die vorzeitige RBS zu bekommen eine Rechnung vom Gericht die ich dann zahlen müsste bevor ich die RBS bekomme?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Meyer,
    vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne können wir in einem kostenlosen telefonischen Beratungsgespräch Ihre Möglichkeiten der Verkürzung der Insolvenz besprechen. Rufen Sie unsere Telefonnummer an und vereinbaren einen telefonsichen Gesprächstermin.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert