Kind

Guten Morgen,, ich verdiene 1850€ netto und habe mein Kind zu 50 Prozent,wie wird pfändungsbetrag errechnet

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Ausgehend von der Vermutung, dass Ihr Kind minderjährig ist und Sie demnach unterhaltspflichtig sind, errechnet sich der pfändbare Betrag wie folgt:

    Unpfändbares Einkommen:1.705,25 €
    Pfändbares Einkommen: 144,75 €

    Ihr pfändbarer Betrag kann je nach individueller Fallgestaltung hiervon abweichen. Gerne können sie diese Zahlen in unserem Pfändungsrechner nachprüfen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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