vielen Dank für Ihren Beitrag. Ausgehend von der Vermutung, dass Ihr Kind minderjährig ist und Sie demnach unterhaltspflichtig sind, errechnet sich der pfändbare Betrag wie folgt:
Ihr pfändbarer Betrag kann je nach individueller Fallgestaltung hiervon abweichen. Gerne können sie diese Zahlen in unserem Pfändungsrechner nachprüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt
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Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Ausgehend von der Vermutung, dass Ihr Kind minderjährig ist und Sie demnach unterhaltspflichtig sind, errechnet sich der pfändbare Betrag wie folgt:
Unpfändbares Einkommen:1.705,25 €
Pfändbares Einkommen: 144,75 €
Ihr pfändbarer Betrag kann je nach individueller Fallgestaltung hiervon abweichen. Gerne können sie diese Zahlen in unserem Pfändungsrechner nachprüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt