vielen Dank für Ihre Nachricht. In Betracht käme in Ihrem Fall ein Vergleich in der Insolvenz. Durch einen Vergleich in der Insolvenz können Sie eine vorzeitige Entschuldung herbeiführen. Hierzu möchte ich Ihnen einen Artikel auf unserer Webseite empfehlen:
Sehr geehrter Herr Bracanov,
vielen Dank für Ihre Nachricht. In Betracht käme in Ihrem Fall ein Vergleich in der Insolvenz. Durch einen Vergleich in der Insolvenz können Sie eine vorzeitige Entschuldung herbeiführen. Hierzu möchte ich Ihnen einen Artikel auf unserer Webseite empfehlen:
https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/vergleich/schuldenvergleich-im-insolvenzverfahren/
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Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt