1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Bracanov,

    vielen Dank für Ihre Nachricht. In Betracht käme in Ihrem Fall ein Vergleich in der Insolvenz. Durch einen Vergleich in der Insolvenz können Sie eine vorzeitige Entschuldung herbeiführen. Hierzu möchte ich Ihnen einen Artikel auf unserer Webseite empfehlen:

    https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/vergleich/schuldenvergleich-im-insolvenzverfahren/

    Bei Rückfragen können Sie gerne anrufen und eine kostenlose telefonische Erstberatung anfordern.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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