kontaktaufname mit einem der Gläubiger

Hallo und guten tag

Angefangen hat mein Problem – mit dem Tod meines Freundes ….
Zu lebzeiten, bat er mich (mündlich) – Geld von seinem Konto zu holen – was ich auch tat …
Dann verstarb er und die Erben (bzw, die Tochter aus 2. Ehe) , die Krankenkasse und die Rentenkasse haben mir eine Insolvenz beschert ……
Daraufhin bin ich zum Schuldnerberater und es wird eine Privatinsolvenz in die Wege geleitet ……
Da ich NUR Bürgengeld bekomme, werde ich wohl nichts an die Gläubiger zahlen können …..

Nun mein Anliegen ……

Kann mich die besagte Tochter im Nachgang noch Anzeigen wegen Diebstahl – weil ich der bitte ihres Vaters nachgegangen bin und Geld von seinem Konto geholt habe
(es beläuft sich auf ca 1900 Euro)??
Ich bin besorgt – da mir diese besagte Tochter auch noch knapp 500 euro schuldet, was ich auch besweisen kann (WhatsApp). Jedoch wird das von ihr bestritten und ich würde dieses Geld trotzdem haben wollen – da ich es eig. auch knapp 2 Jahre Später brauche.
Sie bekommt auch Bürgergeld – aber lebt inoffiziell mit ihrem Mann zusammen….
Was kann ich tun??

Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    Sie befinden sich hier im öffentlichen Forum für allgemeine Fragen, das für jeden Nutzer einsehbar ist. Bitte wenden Sie sich für Rechtsrat im Einzelfall (Ihre Schilderungen sind ja sehr individuelle und detailliert) an unser Team unter 0221 6777 00 55 oder koeln@anwalt-kg.de
    Beste Grüße

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