Sehr geehrte/r Fragesteller(in
Für Verfahren ab dem 01.10.2020 (Reform des Insolvenzrechts) gilt: Drei Jahre nach Stellung des Insolvenzantrags tritt die Restschuldbefreiung ein – Sie sind dann schuldenfrei.
Beste Grüße
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Sehr geehrte/r Fragesteller(in
Für Verfahren ab dem 01.10.2020 (Reform des Insolvenzrechts) gilt: Drei Jahre nach Stellung des Insolvenzantrags tritt die Restschuldbefreiung ein – Sie sind dann schuldenfrei.
Beste Grüße