Konto

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine allgemeine Verständnisfrage:
Folgendes: Ich bin Sozialhilfeempfängerin und musste aufgrund der Sicherheitsumstellungen bei meiner Bank das Konto kündigen ( ich hätte einen neuen TAN- Generator pp anschaffen müssen, was momentan mein finanziellen Rahmen gesprengt hätte). Seit diesem Zeitpunkt beziehe ich die Sozialleistungen per Barscheck. Nun sehe ich mich gezwungen, aufgrund der oben aufgeführten , finanziellen Lage, zusätzlich eine Privatinsolvenz zu beantragen. Ist dies , trotz fehlendem Konto, möglich?
Mit besten Dank im Voraus für Ihre Antwort

Menzel

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragestellerin,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Als auf Insolvenzrecht spezialisierte Anwaltskanzlei können wir Ihnen gerne weiterhelfen. Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass wir eine kostenfreie Erstberatung zum Thema Schulden und Entschuldung anbieten. Gerne können Sie einen Termin für eine Erstberatung auf unserer Website unter folgendem Link vereinbaren: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/schnell-check/

    Zur Beantwortung Ihrer Frage: Grundsätzlich ist es möglich, eine Privatinsolvenz auch ohne ein eigenes Bankkonto zu beantragen. Eine Möglichkeit wäre, ein Treuhandkonto zu eröffnen, auf das die Sozialleistungen überwiesen werden und von dem aus die Verbindlichkeiten beglichen werden. In diesem Fall würde der Treuhänder die Kontrolle über die finanziellen Mittel übernehmen und die Gläubiger würden sich direkt an ihn wenden.

    Eine weitere Möglichkeit wäre, die Sozialleistungen per Barscheck entgegenzunehmen und von diesem aus die Verbindlichkeiten zu begleichen. Allerdings kann dies mit einem höheren Aufwand verbunden sein und es kann schwieriger sein, den Überblick über die Finanzen zu behalten.

    In jedem Fall empfehlen wir Ihnen jedoch, sich von einem Anwalt für Insolvenzrecht beraten zu lassen, um die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.

    Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen. Bitte beachten Sie, dass diese Antwort ohne rechtliches Gewähr ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei.

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