Kontopfändung, wenn Konto im Soll

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

Frage 1:

ich befürchte bald eine Kontopfändung.
Mein Konto weist aktuell einen Minusbetrag von 500 € auf.
Wenn nun eine Kontopfändung vollzogen wird, was kommt dann auf mich zu wenn mein Lohn auf dem gepfändeten Konto eingeht?
Pfändbarer Betrag, plus 500 € für die Bank (wg. Dispo Ausgleich) und nochmal zusätzlich 500 € wg. Dispo an den Gläubiger, sprich 1000 € plus Pfändbarer Betrag vom Guthaben?

Frage 2:

Wenn ich aktuell einen Verbraucherinsolvenzantrag gestellt habe, noch keine Lohn oder Kontopfändung existiert, darf ich bis zur Insolvenzeröffnung über alles bis dahin erhaltene Geld verfügen, auch wenn es über der Pfändungsfreigrenze liegt?

Vielen Dank für Ihre Antwort und die Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Fragesteller,

    vielen Dank für die Frage. Das ist korrekt. Grundsätzlich hat der BGH entschieden, dass auch Ihr Anspruch gegen die Bank auf Einräumung eines Dispos pfändbar ist. Ihr Gehalt wird daher zunächst von der Bank verrechnet, der Restbetrag und der Dispo werden gepfändet. Ich empfehle Ihnen daher, Ihr Konto in ein P-Konto umzustellen.

    Sie dürfen frei über Ihr Einkommen im Rahmen einer angemessenen Lebensführung verfügen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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