Wie sieht es aus nach der Befreiung, kann ich dann wieder ganz regulär am Wirtschaftsmarkt teilnehmen ?
Weil die Schufa ja auch nach erfolgreicher Befreiung noch die Daten 3 Jahre lange speichert ?
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png00Frage Stellerhttps://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.pngFrage Steller2017-03-29 15:26:372017-03-29 15:26:37Nach der Restschuldbefreiung
1Antwort
Andre Kraus says:
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Sie können während und nach der Insolvenz am Wirtschaftsleben teilnehmen. Selbst während der Insolvenz ist es Ihnen möglich, neue Verbindlichkeiten einzugehen. Problematisch ist jedoch regelmäßig der mit der Insolvenz einhergehende Eintrag bei der SCHUFA. Dieser wird 3 Jahre nach der Restschuldbefreiung gelöscht.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt
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Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Sie können während und nach der Insolvenz am Wirtschaftsleben teilnehmen. Selbst während der Insolvenz ist es Ihnen möglich, neue Verbindlichkeiten einzugehen. Problematisch ist jedoch regelmäßig der mit der Insolvenz einhergehende Eintrag bei der SCHUFA. Dieser wird 3 Jahre nach der Restschuldbefreiung gelöscht.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt