Kündigung bei einer Insolvenz des Mietvertrags möglich

Guten Tag,
kann der Vermieter (eine große Wohnungsbaugesellschaft) bei einer Insolvenz den Mietvertrag kündigen.
Ich plane evtl. einen Privatinsolvenz für 3 Jahre (wenn möglich) zu eröffnen.Ich mache mir allerdings große Sorgen das mir der Vermieter dann die Wohnung kündigen könnte.
Ich habe noch keine Negativeinträge in der Schufa,welche sich durch die Insolvenz dann aber ergeben würden.Aber dann würde man doch wiederum keine Wohnung bekommen.
Ich bin echt etwas unsicher ob ich den Schritt wagen kann.
Muss ich vor Beantragung der Insolvenz alle Zahlungen einstellen und auf Mahnbescheide warten…oder wie wäre der Anfang richtig.
Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    vielen Dank für Ihre Nachricht. Zu dieser Thematik möchte ich Sie auf die Lektüre des § 112 InsO verweisen.

    § 112 Kündigungssperre

    Ein Miet- oder Pachtverhältnis, das der Schuldner als Mieter oder Pächter eingegangen war, kann der andere Teil nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht kündigen:

    1. wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Miete oder Pacht, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist;
    2. wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Schuldners.

    Der Vermieter kann den Mietvertrag in der Regel wegen der Insolvenz nicht kündigen.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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