Laufender Kindesunterhalt während Privatinsolvenz – Versagung?

Sehr geehrter Herr,

Ich weiß das laufender Kindesunterhalt während einer Privatinsolvenz natürlich nicht am Ende wegfällt, aber wie ist das eigentlich konkret, während der Privatinsolvenz häufen sich ja neue Schulden an,weil die Vorschusskasse in Vorleistung tritt und diesen bei mir wieder einfordern kann/wird. Ich kann monatlich einen unregelmäßigen Betrag zwischen 100-200 Euro aufbringen(bin Student) um den aktuellen Unterhalt von 300 Euro zumindest etwas abzubezahlen. Nun meine Frage: Wird die Privatinsolvenz versagt weil ich nicht den vollen monatlichen Unterhalt zahlen kann und dadurch wieder neue Schulden entstehen?

Entschuldigung wenn die Frage vielleicht etwas naiv ist, aber es lässt mir gerade keine Ruhe mehr und ich finde nichts eindeutiges zu diesem Thema.

Vielen Dank falls Sie sich die Zeit nehmen zu antworten.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    das Entstehen neuer Verbindlichkeiten während der Insolvenz ist grundsätzlich kein Grund die Restschuldbefreiung zu versagen. So wird die Unterhaltsvorschusskasse auch weiterhin für den Unterhalt aufkommen, solange Sie nicht über das entsprechende Einkommen verfügen. Sie müssen hierbei nur beachten, dass diese neuen Verbindlichkeiten dann nicht mehr von der Restschuldbefreiung umfasst sind.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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