Nachregulierung Lebensversicherung BGH Urteil

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase der privaten Insolvenz. Ich habe heute ein Schreiben von einer ehemaligen Versicherung erhalten bezüglich einer Lebensversicherung, die ich bereits im Jahre 2007 gekündigt hatte, also Jahre vor der gemeldeten Insolvenz. Dem Schreiben zufolge erhalte ich eine Nachzahlung basierend auf dem Urteil des Bundesgerichtshofes bezüglich der Nachregulierung der Lebensversicherung. Meine Frage an Sie: darf ich die Nachzahlung einbehalten, oder muss ich es dem Insolvenzverwalter melden?
Für Ihre Rückantwort bedanke ich bei Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
T.F.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    zunächst sollten die Nachzahlung Ihrem Insolvenzverwalter melden, um Ihrer Mitwirkungspflicht nachzukommen. Ob anschließend eine Pfändung des Betrages erfolgt hängt mit der Rechtsnatur der Rückzahlung zusammen. Leider kann ich Ihnen aufgrund der mir vorliegenden Fakten dazu keine verbindliche Antwort geben.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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