Leistungen aus einer Krankenzusatzversicherung pfändbar

Guten Tag,
habe eine Privatzusatzversicherung bei einer Krankenversicherung, Zahn-und Brillenversicherung wo ich jeden Monat einen Beitrag zahle.
Habe mir eine neue Brille die ich alle zwei Jahre erstattet bekomme bis 130 Euro,
gekauft die auch teurer ist, und habe diese nun erstattet bekommen anteilmässig.
Fragen:
Muss ich den Insolvenzverwalter über den Geldeingang informieren?
Hat er bei Leistungen aus einer privaten Zusatzversicherung bei Zähnen,Brillen
auch Anrecht auf den Erstattungsbetrag, obwohl man ja die Ausgaben auch hat und dafür Beiträge zahlt?
Herzlichen Dank für Ihre Beantwortung und schöne Weihnachtstage.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich ist der Verwalter über alle Geldeingänge zu informieren. Allerdings dürften die Beträge nicht der Pfändung unterliegen, da es sich um gebundene Beträge handelt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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