Insolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn ich Insolvenzantrag beantrage, muss ich die ganze Zeit in D sein oder kann ich hin und her pendeln und sowohl in d als auch ins ausland leben? muss ich die ganze Zeit in D angemeldet sein oder geht mit Unterbrechungen?
Danke sehr

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    Ihr Lebensmittelpunkt muss sich zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung in Deutschland befinden. Des Weiteren wird der Verwalter mit Ihnen einen persönlichen Pflichttermin kurz nach der Verfahrenseröffnung abhalten wollen. Danach steht einem Umzug in ein anderes Land nichts entgegen. Sie müssen lediglich für Gericht und Verwalter erreichbar sein und Ihren Obliegenheiten nachkommen: https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/ihre-5-obliegenheiten-im-privatinsolvenzverfahren/

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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