letzte Zahlung bei Ende der Insolvenz

Meine Verbraucherinsolvenz ist zum 07.06.2016 beendet. Wird für den Monat Juni die volle Rate eingefordert?
Im Schreiben vom Insolvenzverwalter wird eine “Motivationsprämie” erwähnt und gefragt, ob ich diese ausbezahlt haben mochte oder den Gläubigern zukommen lassen will. Was ist das und was soll ich machen?

Danke.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Frau Haufe,

    generell sollte bezüglich des letzten Monatseinkommens eine anteilige Anrechnung gemäß § 287 Absatz 2 InsO in Verbindung mit § 628 BGB erfolgen. Eine Motivationsprämie wurde von dem Gesetzgeber im Zuge der Insolvenzrechtsreform gestrichen, so dass eine Auszahlung dieser nicht mehr erfolgen kann. Hier empfehlen wir Ihnen eine Rücksprache mit dem Insolvenzverwalter.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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