Letzten 3 Monate der Privatinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,
am 17.11.2015 sind die 6 Jahre unserer Provatinsolvenz um.
Was passiert in den letzten 3 Monaten? Müssen wir persönlich
bei Gericht erscheinen und wer teilt uns den Termin dafür mit?
Für Ihre Mühe besten Dank.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Frau Christensen,

    die Restschuldbefreiung kann nur eine Schuldnerin oder ein Schuldner selbst beantragen (§ 287 InsO). Der Antrag soll mit dem Antrag der Schuldnerin oder des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbunden werden. Wird er nicht mit dem Eröffnungsantrag verbunden, wird das Gericht die Schuldnerin oder den Schuldner auf die Möglichkeit der Restschuldbefreiung hinweisen. Der Antrag auf Restschuldbefreiung ist sodann innerhalb von zwei Wochen nach diesem Hinweis zu stellen (§ 287 Abs. 1 Satz 2 InsO).

    Der Antrag ist schriftlich beim zuständigen Amtsgericht (Insolvenzgericht) zu stellen. Die Einzelheiten ergeben sich aus einem Antragsformular, das bei jedem Insolvenzgericht ausgegeben wird oder das aus dem Internet heruntergeladen werden kann.

    Ist die Wohlverhaltensperiode ohne eine vorzeitige Beendigung abgelaufen, so entscheidet das Insolvenzgericht über die Erteilung der Restschuldbefreiung. Das Gericht gibt auch hier zunächst den am Verfahren beteiligten Personen Gelegenheit zur Stellungnahme.

    Mit freundlichen Grüßen
    A. Kraus
    Rechtsanwalt

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