Löschung von Unterlagen aus Personalakte nach Restschuldbefreiung

2002 wurde mein Privatinsolvenzverfahren eröffnet und im Februar 2009 wurde mir die Restschuldbefreiung erteilt. In 2004, während des laufenden Verfahrens, habe ich einen neuen Job angefangen und musste mein Verfahren bei der Einstellung offenlegen. Das heisst, ich habe es im Personalfragebogen erwähnt und es gibt eine Notiz meines Insolvenzverwalters über mich und mein Verfahren sowie eine Genehmigung zur Einstellung eines Kompetenzträgers.

Nun wurde meine Akte irgendwann komplett digitalisiert und jedes Mal, wenn ich innerhalb des Unternehmens wechsle, haben neue potenzielle Vorgesetzte Zugriff auf meine Akte. Da sogar in der Schufa nach drei Jahren nach Erteilung der Restschuldbefreiung ein Recht auf Löschung besteht (in meinem Fall seit 2012), hoffe ich sehr, dass es irgend einen Paragraphen oder eine Rechtsprechung gibt, auf deren Basis ich verlangen kann, dass die drei v.g. Dokumente nach weiteren 7 Jahren nun endgültig aus meiner Akte entfernt werden. Ich bin aktuell dabei mich zu bewerben und habe wegen dieses Themas am kommenden Mittwoch einen Termin bei der Personalabteilung. Es wäre toll, wenn ich dann mit einem hieb- und stichfesten Argument dort vorstellig werden könnte.
Kann mir diesbezüglich irgend jemand weiterhelfen?

Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Mühe!!!

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    einen generellen Anspruch auf die Löschung dieser Eintragung haben Sie wohl nicht. Allerdings könnte man einen solchen Anspruch dann aus §§ 1004 i.V.m 823 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ableiten, wenn die Eintragung längere Zeit – also wie in Ihrem Falle – zurückliegt und für Ihr bestehendes Arbeitsverhältnis gegenstandslos geworden ist. Sofern sich Ihr Arbeitgeber weigern sollte eine Bereinigung Ihrer Personalakte vorzunehmen, werden Sie diesen Anspruch wohl klageweise geltend machen müssen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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