Meine nicht pfändbares monatliches Einkommen

Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich seit dem 28.01.2020 in Privatinsolvenz. Um in das Insolvenzverfahren zu gelangen hatte ich Ihre Kanzlei beauftragt. Alles hat super funktioniert. Nochmals vielen Dank. Nun habe ich ein Problem. Meine Bank zahlt mir monatlich nur 1252 € auf mein P Konto ,obwohl ich durch meine Gehaltshöhe eigentlich mehr behalten dürfte. Das heißt es findet eine Doppelpfändung meiner Einkünfte statt. Was kann ich tun ? Können Sie mir helfen ?
Vielen lieben Dank !
Mit freundlichen Grüßen
Matthias G.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr G.,

    zunächst vielen Dank für das Lob.
    Mein Rat lautet, sich an das Insolvenzgericht zu wenden und dort unter Vorlage der Gehaltsnachweise eine Bescheinigung über die Höhe des unpfändbaren Betrags zu beantragen. Diese kann dann der Bank vorgelegt werden.

    Bezüglich der bereits zuviel abgeführten Beträge ist die Insolvenzmasse ungerechtfertigt bereichert, das heißt es besteht diesbezüglich ein Rückforderungsanspruch. Diesen beim Insolvenzverwalter durchzusetzen gestaltet sich aber erfahrungsgemäß oft schwierig. Auch hier kann eine Anfrage beim Rechtspfleger am Insolvenzgericht nützlich sein.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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